Eine Elterninitiative zu sein bedeutet, gewisse Gestaltungsfreiheiten in allen Bereichen der Kindergartenarbeit zu haben.
So nehmen Eltern Einfluss auf pädagogische Ziele und kulturelle Werte, die im Kindergartenalltag verwirklicht werden sollen. Sie können entscheiden und tragen Verantwortung dafür, wie finanzielle Mittel verwendet werden sollen, die zur Verfügung stehen. Eine Elterninitiative zu sein bedeutet, sich als Eltern für das Gelingen einer Gemeinschaftsaufgabe zu engagieren. Die Kinder erleben hier unmittelbar, dass es für das Funktionieren einer Gemeinschaft lebensnotwendig ist, sich zu beteiligen. Eltern und Kinder erleben, dass es möglich ist gemeinsam etwas zu schaffen, von dem jeder Einzelne profitieren kann. Hier kann ein Wert wie Solidarität geprobt und gelebt werden.
Wie sind die Aufgaben in der Elterninitiative verteilt, wie funktioniert nun die konkrete Alltagsarbeit?
Träger des Kindergartens ist der Verein „Elterninitiative Engelskirchen e.V.“, dem mindestens ein Elternteil ab Aufnahme des Kindes in den Kindergarten angehören muss. Alle Mitglieder unseres gemeinnützigen Vereins sind Miteigentümer der Einrichtung, mit den entsprechenden Rechten (Mitbestimmung, Mitgestaltung usw.) und Pflichten (Übernahme von Verantwortung, Elternmitarbeit usw.). Der Pflichtteil umfasst 15 Arbeitsstunden pro Kindergartenjahr.
Die Organisation des Betriebs mit allen dazugehörenden Entscheidungen ist Aufgabe des Vorstands, dessen fünf Mitglieder von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
Der Elternrat wird von den Eltern der einzelnen Gruppen zu Beginn eines Kindergartenjahres gewählt. Er übernimmt u.a. eine Mittlerfunktion zwischen Eltern und Erzieherinnen, macht Vorschläge für die Kindergartenarbeit und beteiligt sich an der Vorbereitung der Elternabende.
Die Eltern haben durch die Mitglieder-vollversammlung ein direktes Mit-bestimmungsrecht und ein indirektes über den Elternrat. Durch diese Form der Mitbestimmung und der eigenen aktiven Mitarbeit im Kindergartenalltag trägt jeder und jede Einzelne Mitver-antwortung für das Gelingen unserer Kindergartengemeinschaft. Das pä-dagogische, therapeutische und übrige Personal wird, nach Anhörung des Elternrates und der Kindergarten-leitung, vom Vorstand eingestellt.